Weiterbildung auf Firmenkosten − Diese Argumente überzeugen den Chef
Bilden sich die Mitarbeiter weiter, geht dies natürlich auch für ihre Firma mit Vorteilen einher. Doch mit welchen Argumenten lässt sich der Chef konkret überzeugen, die Kosten für eine Weiterbildung zu übernehmen?
Geht es um eine Kostenübernahme für eine Weiterbildung, würgen viele Chefs ihre Mitarbeiter gleich ab. Es gibt jedoch einige Tipps, mit denen derartige Standardabsagen sofort entgegnet werden kann. Damit diese zum Erfolg führen, kommt es außerdem in hohem Maße auf ein selbstbewusstes Auftreten an.
So profitiert das Unternehmen von der Weiterbildung
Im Gespräch mit dem Vorgesetzten ist es vor allem wichtig, herauszustellen, inwiefern das Unternehmen von der Weiterbildung, beispielsweise einem Bildungsurlaub in Niedersachsen, profitiert.
Dem Chef ist aufzuzeigen, welche große Bedeutung heutzutage von einer kontinuierlichen Weiterbildung der Mitarbeiter ausgeht. Personal, das über eine hohe Qualifikation verfügt, dient der Firma schließlich immer auch als Aushängeschild. Daneben nehmen sich andere Mitarbeiter daran gerne ein Vorbild.
Mit einer Weiterbildung wird gewährleistet, dass der Mitarbeiter über aktuelles Wissen verfügt. Dieses kann er nicht nur an seine Kollegen, sondern auch an seinen Arbeitgeber weitergeben. Auf diese Weise wird die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gestärkt. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, dass die Kunden es ebenfalls als positiv wahrnehmen, wenn die Eigeninitiative der Mitarbeiter durch die Firma unterstützt wird.
Konkrete Informationen liefern
Der Chef sollte detailliert darüber informiert werden, welches Wissen sich der Mitarbeiter im Zuge der Weiterbildung aneignet. Anschließend ist herauszustellen, welche Vorteile die neu erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten für die eigene Tätigkeit im Unternehmen bedeuten.
Sinnvoll ist es auch, weiterführende Unterlagen zu der gewünschten Weiterbildung zu dem Gespräch mitzubringen.
Bedenken ausräumen
Der eigene Wunsch nach Weiterbildung sollte ausführlich begründet werden. Dabei ist jedoch zu unterstreichen, dass die neuen Kenntnisse weiterhin im Unternehmen und nicht bei der Konkurrenz eingebracht werden möchten.
Hilfreich ist es auch, zu betonen, dass Mitarbeiter, welche die Chance auf berufliches und persönliches Wachstum bekommen, motivierter arbeiten und somit bessere Leistungen erbringen.
Den Eigenanteil hervorheben
Ein weit verbreiteter Fehler, den viele Mitarbeiter bei der Frage nach einer Weiterbildung begehen, besteht darin, dass sie ihren eigenen Anteil vernachlässigen.
Dem Chef sollte das Gefühl vermittelt werden, dass die Chance auf die Weiterbildung in hohem Maße geschätzt wird und der Mitarbeiter deswegen alles dafür tun wird, diese bestmöglich zu nutzen. Dazu gehört beispielsweise das gewissenhafte Lernen nach Feierabend und am Wochenende.
Wann muss der Arbeitgeber für die Fortbildungskosten aufkommen?
Wird die Weiterbildung von dem Arbeitgeber selbst angeordnet, muss dieser natürlich auch für die anfallenden Kosten aufkommen. Die Fortbildung hat dann den gleichen Stellenwert hinsichtlich der Bezahlung und der Arbeitszeit wie die eigentliche Tätigkeit im Unternehmen. Findet das Seminar an einem anderen Ort statt, müssen ebenfalls die An- und Abreisekosten sowie eventuelle Übernachtungskosten von dem Arbeitgeber übernommen werden. Übersteigt die Fortbildung die normale Wochenarbeitszeit, wird dies als Überstunden gewertet.
Bei einer freiwilligen Weiterbildung sind die Kosten grundsätzlich von dem Mitarbeiter zu tragen. Die Zeit, die für die Fortbildung aufgebracht wird, wird nicht als Arbeitszeit gewertet. Eine Alternative besteht dann in dem Bildungsurlaub. Auf diesen besteht in dem Großteil der deutschen Bundesländer ein gesetzlicher Anspruch.
Alternative Bildungsurlaub
Bildungsurlaub bedeutet, dass fünf Tage pro Jahr eine Weiterbildung für die Mitarbeiter bewilligt werden muss − dafür erhalten sie ihr normales Gehalt. Generell kann jeder Mitarbeiter einen Bildungsurlaub beantragen.
Allerdings tun dies aktuell nur sehr wenige Menschen. Sie fürchten, dass sie unter ihren Kollegen oder vor ihrem Chef durch ihren Wunsch negativ auffallen. So nehmen das attraktive Angebot lediglich ein bis zwei Prozent der deutschen Beschäftigten wahr.
Das Unternehmen muss im Falle des Bildungsurlaubs im Übrigen lediglich die Kosten übernehmen, die für die ausgefallene Arbeitszeit anfallen. Die Weiterbildung selbst wird von dem Arbeitnehmer finanziert.
- Neuausrichtung der Pflegeassistenzausbildung ab 2027: Hamburg und Philippi fördern Reform - 26. September 2024
- Warum eine Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht Zukunft hat - 25. September 2024
- Via E-Learning zu neuen Ausbildungsberufen in der Sozialpädagogik - 18. September 2024