Das Land Niedersachsen setzt sich dafür ein, Schulen von einem doppelten bürokratischen Aufwand zu entlasten, damit sich die Lehrkräfte stärker auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können. Bisher gilt auch für staatliche berufsbildende Schulen, die Umschulungen anbieten möchten, bundesweit eine komplizierte Zertifizierungspflicht: die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Für berufsbildende Schulen soll diese Pflicht künftig ausgesetzt werden. Heute hat Niedersachsen dazu eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht. Adressat des Entschließungsantrags ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
„Berufsbildende Schulen sind unverzichtbar für die Fachkräftesicherung. Hierzu leisten auch Umschulungen einen wichtigen Beitrag. Der Auftrag an die Politik ist daher, einfache und gute Bedingungen zu ermöglichen.“, sagte die Niedersächsische Kultusministerin Julia Willie Hamburg heute nach ihrer Rede vor dem Bundesrat, mit der sie die niedersächsische Initiative vorstellte. „Mit der heutigen Einbringung des Entschließungsantrags schlagen wir vor, die Zertifizierungsverfahren für berufsbildende Schulen wesentlich zu vereinfachen. Unser Ziel ist es, Lehrkräfte von einer unnötigen bürokratischen Hürde zu entlasten. Ich würde mich sehr über die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen zu dieser Initiative freuen, die die Bundesregierung auffordert, Ausnahmeregelungen in der AZAV zu schaffen.“
Berufsbildende Schulen sind wichtige Partner in der dualen und vollzeitschulischen Berufsausbildung. Insbesondere in vollzeitschulischen Bildungsgängen werden dringend benötigte Fachkräfte in den Bereichen Sozialpädagogik, wie etwa Erzieherinnen und Erzieher, und im Pflegebereich ausgebildet. Diese Ausbildungsberufe tragen entscheidend zur Fachkräftesicherung bei und unterstützen die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität. Bisher gilt für diese Bildungsgänge auch an berufsbildenden Schulen, die Umschülerinnen und Umschüler ausbilden, eine bundesweite Zertifizierungspflicht nach AZAV. Danach müssen Schulen umfangreich belegen, dass sie eine zuverlässige und leistungsfähige Bildungseinrichtung sind, die fachliche Qualifikation ihres Personals nachweisen, Rechenschaft über die Aufrechterhaltung eines systematischen Qualitätsmanagements ablegen und zudem sicherstellen, dass ihr Bildungsangebot ordentlich dokumentiert und stets überprüft wird. Dies stellt für Schulen, die ohnehin unter staatlicher Zulassung, Aufsicht und Kontrolle stehen, eine erhebliche zusätzliche Belastung dar. Niedersachsen verfolgt über die Bundesrats-Initiative deshalb das Ziel, diese doppelte Überprüfung der Bildungsangebote abzuschaffen.
Die aktuelle AZAV-Zertifizierung wird von externen Unternehmen als dafür zuständige Stellen durchgeführt. Es muss dabei der Nachweis geführt werden, ein geeigneter Bildungsträger für Umschulungen zu sein. Das heißt ganz praktisch: Es muss nachgewiesen werden, dass qualifizierte Lehrkräfte und Räumlichkeiten zur Verfügung stehen und dass entsprechender Unterricht durchgeführt werden kann. Eine Nachweispflicht, die sich für öffentliche Schulen, die der Schulaufsicht unterstehen, eigentlich erübrigen sollte. Die Schulen müssen für diesen Nachweis erhebliche Vorarbeiten leisten – in der Regel durch Lehrkräfte. In der Bearbeitungsphase stehen diese nicht für ihre Kernaufgaben im Unterricht zur Verfügung. Hinzu kommt, dass die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen unter entsprechender Aufsicht im staatlichen Auftrag handeln und in Niedersachsen darüber hinaus den Vorgaben des bewährten Qualitätsmanagementsystems KAM-BBS unterliegen.
Der niedersächsische Antrag wird nun in den Bundesrats-Ausschüssen beraten und wird, sofern die anderen Bundesländer ihn unterstützen, voraussichtlich im Dezember-Plenum des Bundesrates beschlossen.
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